Ein Jahr „Schulischer Integrationsplan“: ein positives Zwischenresümée

Bildung

„Hessens Schulen sind bei der Integration der vielen aus Intensivsprachfördermaßnahmen in das Regelschulsystem gewechselten Schülerinnen und Schüler auf einem guten Weg. Für uns ist es selbstverständlich, allen Kindern und Jugendlichen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, in unserem Bildungssystem die besten Startchancen gemäß ihren Begabungen zu ermöglichen und damit einen wesentlichen Beitrag zu einer gelingenden gesellschaftlichen Integration zu leisten. Die Ernst-Reuter-Schule hier in Offenbach steht einerseits beispielhaft für die große Herausforderung der Integrationsaufgabe, die aus dem stetig steigenden Migrationsanteil bei jüngeren Schülerinnen und Schülern resultiert, und anderseits für die beeindruckende Arbeit, die unsere Schulen in Hessen geleistet haben“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, als er der Ernst-Reuter-Schule in Offenbach einen Besuch abstattete.
Seit 2015 sind mehr als 21.000 Seiteneinsteiger zum regulären Schulunterricht gewechselt, davon allein im aktuellen Schuljahr 2017/2018 etwa 9.000. „Besonders stolz sind wir darauf, dass nur 220 von 9.000 in einer Förderschule unterrichtet werden“, ergänzte Lorz.

Insgesamt sind seit Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2014 mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen im Rahmen einer Intensivsprachförderung in hessischen Schulen gefördert worden – eine vorbildliche Leistung, die in Hessen fortgeführt werden soll.

Zusammenhalt stärken mit dem Integrationsplan

Im Februar wurde 2017 der „Schulische Integrationsplan“ ins Leben gerufen. „Nicht umsonst trägt dieser den Untertitel ‚Integration gemeinsam meistern – Zusammenhalt stärken‘“, berichtete Lorz. Der „Schulische Integrationsplan“ geht auf Anregungen des im Juli 2016 eingerichteten „Praxisbeirats zur Flüchtlingsbeschulung“ zurück, der einen überregionalen Austausch von Schulen und Bildungsverwaltung ermöglicht. Der Integrationsplan basiert auf drei Unterstützungsmaßnahmen:

  1. einer gezielteren Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zusammen mit der Stärkung der Rolle der Schulleitung
  2. einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schulen und
  3. einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm.

Die Ressourcenausstattung wird durch die Schaffung eines Integrationsindex als zusätzliche Säule zum bewährten Sozialindex verbessert. „Hiervon haben in einem Jahr bereits über 1.500 Schulen in Hessen profitiert – eine beeindruckende Zahl“, erklärte der Kultusminister.

Raus aus den Intensivklassen dank guter Deutschkenntnisse

„Der vollständige Übergang aus den Intensivklassen ist ein höchst individueller Prozess, der für jeden Seiteneinsteiger aufgrund seiner jeweiligen Begabungen zeitlich unterschiedlich erfolgen kann. In Hessen gilt daher das Prinzip, dass jeder in der Regelklasse erfolgreich mitarbeiten können muss und eine Anschlussförderung in den Deutschförderkursen ausreichend ist. Deswegen ermöglichen wir so lange eine Sprachförderung in einer Intensivklasse, bis ausreichend Sprachkenntnisse vorhanden sind, um dem regulären Schulunterricht folgen zu können. Sollte eine längere Sprachförderung, die in der Regel mindestens zwei Jahre dauert, notwendig sein, werden die Schulpsychologie und die regionalen Beratungs- und Förderzentren einbezogen.“

Red.: SR/Hessisches Kultusministerium
Foto © Staatskanzlei

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