Insgesamt kann festgestellt werden, dass Klimaschutzmaßnahmen umso vorteilhafter sind:
- je größer ihr Beitrag beziehungsweise Nutzen in mehreren Handlungsfeldern/Sektoren ist,
- je komplementärer sie sich mit anderen Maßnahmen zusammenfügen (Maßnahmenbündel),
- je stärker sie einen „noregret“-Charakter haben, d.h. je robuster sie gegenüber (unerwartet) veränderten Rahmenbedingungen sind oder je größer ihr unmittelbarer Nutzen ist.
Der Stern-Report (Review on the Economics of Climate Change) beziffert die möglichen Kosten des Klimawandels auf bis zu 20 Prozent des globalen Bruttosozialprodukts. Dabei nimmt er einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur bis 2035 um zwei Grad an. Die Kosten des Handelns, d.h. der Emissionsminderung, sind deutlich geringer kooperieren etwa die Weltnationen im Rahmen eines internationalen Emissionsrechtehandels, können die Kosten auf bis zu einem Prozent des weltweiten Bruttosozialprodukts reduziert werden.
Für Deutschland liegen Untersuchungen vor, die zeigen, dass ohne ambitionierten Klimaschutz jährliche Kosten für Klimaschäden zwischen 3 und 21 Mrd. Euro bis 2050 entstehen werden, ab 2050 wird von jährlichen Kosten zwischen 18 und 25 Mrd. Euro ausgegangen. Dies entspricht Wachstumsverlusten des BIP von jährlich 0,1 - 0,7 Prozent.
Für den Zeitraum von 2017 bis 2050 sind dies aufsummiert zwischen 3,3 und 23 Prozent des BIP. Die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen liegen dagegen bei ca. einem Prozent des BIP aufsummiert bis 2050. Da Hessen eine mit Deutschland grundsätzlich vergleichbare Wirtschaftsstruktur aufweist, auch wenn einzelne Bereiche wie die Energieerzeugung (mit einer hohen Stromimportquote) und der Flughafen Frankfurt davon abweichen, kann von ähnlichen Größenordnungen auch für Hessen ausgegangen werden.
Klaus Reinhardt
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