Hessische Klimaanpassungsziele und Einordnung in Bundes- und EU-Ziele

Umwelt Spezial-Klimawandel, Folge 1

Auf europäischer Ebene setzt die EU Anpassungsstrategie von 2013 den Rahmen. Sie verfolgt drei prioritäre Ziele: 1. Stärkung von Anpassungspolitiken der Mitgliedsstaaten, 2. Verbesserung der Informationsbasis für Entscheidungen, 3. Schutz vulnerabler Schlüsselsektoren. Im Jahr 2017 wird die EU ihre Anpassungsstrategie überprüfen. Die Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen des hessischen iKSP wird einen Beitrag zum ersten Ziel leisten.

Auf Bundesebene bildet die Ende 2008 beschlossene Deutsche Anpassungsstrategie den politischen Rahmen. Der Bund definiert dort primär Aktivitäten in seinem Verantwortungs-bereich in 13 Sektoren und in den Querschnittsthemen Raum-, Regional- und Bauleitplanung sowie Bevölkerungsschutz. Im Jahr 2011 wurde der Aktionsplan Anpassung I beschlossen, der vier „Säulen“ umfasst:

  • Wissen bereitstellen, Informieren, Befähigen
  • Rahmensetzung durch den Bund
  • Aktivitäten in direkter Bundesverantwortung
  • Internationale Verantwortung.

Von den 150 festgelegten Aktivitäten und Maßnahmen sind 43 abgeschlossen und weitere 88 in unterschiedlichen Umsetzungsstadien.

Entsprechend sollen die Maßnahmen des iKSP und die Aktivitäten des Bundes weiterhin eng miteinander verzahnt werden. Mit Blick auf die Anpassungsstrategien der EU und der Bundesrepublik können grundsätzlich folgende vier Klimaanpassungsziele festgehalten werden:

  • Stärkung von bestehenden Anpassungsstrategien
  • Verbesserung der Informationsbasis für Entscheidungen / Wissen bereitstellen, Informieren, Befähigen
  • Schutz vulnerabler Schlüsselsektoren
  • Internationale Verantwortung: Unterstützung bei Klimaanpassungsaktivitäten

Darüber hinaus betonen sowohl die EU als auch die Bundesregierung die Notwendigkeit, dem Querschnittscharakter des Anpassungsthemas durch das sog. Mainstreaming Rechnung zu tragen: In die relevanten Sektorpolitiken (z.B. Hochwasserschutz, Gesundheitspolitik, Landwirtschaftspolitik) sollen Anpassungsgesichtspunkte systematisch und hochrangig integriert und dann dort umgesetzt werden.

Klimaanpassung ist in Hessen keineswegs ein neues Thema

Bereits im Jahr 2007 stellte Hessen sein „Klimaschutzkonzept 2012“ vor, dessen 3. Säule neben der „CO2-Ver-meidung“, und dem „Emissionshandel“ auch die „Anpassung an den Klimawandel“ war. Folgerichtig hat die Landesregierung dann im Jahr 2008 das „Fachzentrum Klimawandel Hessen“ beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eingerichtet, welches Forschung zum Klimawandel und insbesondere auch zur Frage der regionalen Klimaänderungen zum Schwerpunkt hat.

Auch im Bereich der Klimaanpassung spielt die kommunale Ebene eine wichtige Rolle. Kommunen haben im Rahmen der Gesetze erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten u.a. aufgrund ihrer kommunalen Planungshoheit. So können sie beispielsweise eine flächen- und verkehrsschonende Bauleitplanung

voranbringen. Im Gegensatz zum Klimaschutz liegt bei der Klimaanpassung die gestalterische Aufgabe dezentral bei der Landes- und Kommunalebene mit ihren Planungsinstrumenten.

Serie "UMWELT SPEZIAL" zur nachhaltigen Stadtentwicklung

Klaus Reinhardt

Herausgeber u. Chefredakteur - Neu-Isenburger Extrablatt
Etablierte seit 2011 das "Neu-Isenburger Extrablatt" als Themenzeitung im Markt.

Comments are closed.

de_DEDeutsch