In Hessen sind die Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 1990 bis 2014 um insgesamt 26 Prozent gesunken. Die größten Minderungen wurden von Industrie (um 52 Prozent) und Gewerbe (um 37 Prozent) erreicht.
Im Gegensatz zum Bund sind in Hessen auch die Emissionen im Verkehr leicht gesunken (um 8 Prozent). Bezogen auf die Größe der Bevölkerung hat Hessen ein deutlich geringeres Niveau an Emissionen als der Bundesdurchschnitt: Wurden 2012 in Hessen 6,9 Tonnen CO2-Äquivalente je Einwohner ausgestoßen so waren es in Deutschland 11,5 Tonnen. Das niedrigere Emissionsniveau Hessens resultiert vor allem aus der vergleichsweise geringen fossilen Kraftwerkskapazität für die Stromerzeugung und aus der großen Bedeutung des Dienstleistungs-sektors in Hessen. Da Hessen eine hohe Stromimportquote hat, sind die mit der Stromerzeugung verbundenen Emissionen dieser Importe nicht erfasst. Dies liegt in der Methode der Bilanzierung begründet, der sogenannten Quellenbilanz. Demnach werden z.T. stark von dem Bild ab, das der Bundesdurchschnitt zeigt. Dies betrifft vor allem den Verkehrssektor, zumal hier auch noch der Frankfurter Flughafen als größter Flughafen Deutschlands eine bedeutende Quelle darstellt. So entfallen auf den Verkehr alleine 35 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Hessen, bei steigender Tendenz.
Nach Einschätzung des Hessischen Statistischen Landesamtes dürfte für Hessen aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur die Erreichung des Minderungsziels im Vergleich zu Deutschland mit größeren Anstrengungen verbunden sein, als in anderen Bundesländern. Dies erklärt, warum eine Vielzahl an Maßnahmen des iKSP insbesondere im Verkehrssektor angestrebt wird. Trotz bereits realisierter Treibhausgaseinsparungen muss Hessen im Vergleich zur Vergangenheit in
Zukunft seine Anstrengungen deutlich erhöhen, um seine Ziele erreichen zu können. In den 24 Jahren von 1990 bis 2014 wurden die Treibhausgase im Schnitt 1,08 Prozent jährlich vermindert. Bis 2025 ist eine Minderungs-quote von jährlich etwa 1,3 Prozent notwendig, was grob den Erfolgen der letzten Jahre entspricht.
Aber in der zweiten Phase sind über 25 Jahre Minderungen von jährlich 2 Prozent notwendig um das 90 Prozent Ziel zu erreichen. Diese Zahl erscheint noch ambitionierter, wenn bedacht wird, dass die Minderungspotenziale am Anfang einfacher zu erschließen sind (low hanging fruits). Damit Hessen seiner Verantwortung als wirtschaftlich stark aufgestelltes Bundesland gerecht wird, hat sich die Landesregierung bewusst ambitionierte Ziele gesetzt.
Besonderheit von Klimaanpassungszielen
Klimapolitik hat zwei Säulen: Klima-schutz und Klimaanpassung. Hinsichtlich der Klimaanpassung kann es aber kein allgemeines quantitatives Ziel geben. Stattdessen müssen die Ziele der Klimaanpassung vielfältig und qualitativ formuliert werden.
Bei der Klimaanpassung geht es einerseits um die Verminderung der Verwundbarkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels. Andererseits hat sie den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit natürlicher und gesellschaftlicher Systeme an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels zum Ziel.
Der Klimawandel hat das Potenzial, Leben und Gesundheit der Menschen zu gefährden – ein hohes Schutzgut, das in Artikel 3 der Hessischen Verfassung für unantastbar erklärt wird. Gleiches gilt für die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, deren Schutz in Artikel 26a dem Staat und den Gemeinden aufgetragen ist. Aber wie umfassend soll oder kann dieser Schutz ausgestaltet werden?
Klar ist, dass Anpassungsmaßnahmen die Schäden des Klimawandels an Leib und Leben, an Sachgütern und Infrastrukturen sowie an Natur und Umwelt vermindern können. Klar ist aber auch, dass diese nicht vermieden werden können, wenn der Klimawandel nicht gebremst wird. Der Umfang und die Intensität der zu ergreifenden Maßnahmen aber hängt von verschiedenen Faktoren ab – neben den Kosten der zu ergreifenden Maßnahmen eben auch vom Wert des jeweils gefährdeten Schutzgutes.
Die hier verfolgte Strategie der Klima-anpassung orientiert sich, neben dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen, auch an der Wichtigkeit des Schutzgutes. Als Orientierungspunkt wurde dabei zunächst das Nicht-Verschlechterungsgebot verfolgt. In einzelnen Fällen wird dies nicht gelingen und man muss auf einen noch tolerierbaren Schaden ausweichen. Hinsichtlich der Verminderung von Hitzetoten verfolgt der hessische Hitzeaktionsplan dagegen das Verbesserungsgebot. Die Zahl der Hitzetoten soll reduziert und möglichst vermieden werden. Im Sommer 2003 waren in Hessen bis 1.000 zusätzliche Todesfälle zu beklagen.
Klaus Reinhardt
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