Handlungsbedarf menschliche Gesundheit und Bevölkerungsschutz
Es sind direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen (wie durch extreme Hitzeperioden, Hochwasser oder Unwetterereignisse) sowie indirekte Auswirkungen (klimawandelbedingte Verbreitung neuer Krankheitsüberträger) zu unterscheiden. Neben der Änderung der Klimasignale ist dabei die Verwundbarkeit verschiedener Bevölkerungsgruppen zu beachten.
Die für Hessen zu erwartende Zunahme von Hitzeereignissen (mehr Hitzetage, mehr Tropennächte, wärmere Sommer) trifft tendenziell die gesamte Bevölkerung, wobei einige Gruppen als besonders verletzlich gelten: ältere Menschen, (chronisch) Kranke, pflegebedürftige Personen, Kleinkinder sowie Beschäftigte im Außenbereich (wie Müllabfuhr, Fahrradkuriere, Bauarbeiter). Der demographische Wandel wird die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels tendenziell verstärken.
Bereits bei vergangenen Hitzeereignissen konnte ein Anstieg von Morbidität (Erkrankungsrate) und Mortalität (Sterberate) nachgewiesen werden. Deutlich wird, dass ältere Menschen besonders betroffen sind. Für den hypothetischen Fall, dass keine zusätzlichen Anpassungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich in Hessen ergriffen werden (Business as usual), wird der zu erwartende Klimawandel zu einem markanten Anstieg der Hitzetoten führen.
Besonders gefährdet sind neben älteren Menschen, Pflegebedürftige, Kranke und Kinder. Viele Kindergärten und Schulen sind baulich und organisatorisch auf den Klimawandel noch nicht hinreichend vorbereitet. Zudem liegen viele Schulen in den Innenstädten, die bereits heute besonders belastetet sind. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen von Schadstoffen wie Stickoxiden wird von klimatischen Bedingungen beeinflusst: So können bei steigenden Temperaturen und erhöhter Sonneneinstrahlung vermehrt Sekundärschadstoffe wie bodennahes Ozon entstehen, die die bestehende Ozonproblematik weiter verschärfen.
Dies gilt insbesondere in städtischen Ballungszentren mit hohem Verkehrsaufkommen. Wärmere Boden- und Wassertemperaturen und mehr Hochwasserereignisse und Einträge in Ober-flächen- und Grundwässern können zu
möglichen gesundheitsrelevanten Belastungen des Trinkwassers führen. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Wasserwirtschaft zu den vulnerablen Sektoren gehört und der Klimawandel die Wasserqualität beeinträchtigen kann.
Durch die klimawandelbedingte Verschiebung von Vegetationsperioden sowie die Verbreitung invasiver Arten ist davon auszugehen, dass Pollenallergierisiko und -exposition bzw. die Dauer und Intensität von Erkrankungen zunehmen. Krankheiten können sich weiter ausbreiten oder zunehmend Fuß fassen, wenn sich aufgrund der Veränderung der klimatischen Bedingungen wie mildere Winter und höhere Mitteltemperaturen auch die Lebensbedingungen der Krankheitsüberträger (Vektoren) verändern.
So ist die aus den Tropen stammende Asiatische Tigermücke zunehmend auch in Teilen Süddeutschlands nachgewiesen. Sie gilt als Überträger von Krankheitserregern wie etwa dem Chikungunya-Virus oder Dengue Fieber. Durch die klimatischen Gegebenheiten am Oberrheingraben und die Eigenschaft als Transitland ist Hessen für eine Zunahme klassischer Vektorerkrankungen sowie das Auftreten neuer Krankheiten besonders anfällig.
Klimaanpassungsmaßnahmen menschliche Gesundheit und Bevölkerungsschutz
Hinsichtlich der Klimaanpassungsmaß- nahmen im Handlungsfeld Gesundheit ist zunächst auf einen andauernden Forschungsbedarf hinzuweisen. So ist es geboten, ein umfangreiches Monitoring gesundheitlicher Gefahren aufzubauen, dass z.B. Stechmücken und Vektorerkrankungen erfasst. Hierbei ist die Abstimmung mit bundesweiten Aktivitäten und die Nutzung bzw. Bündelung bestehender Gesundheitsbeobachtungsprogramme sinnvoll.
Monitoring ist auch eine wichtige Komponente des aufzubauenden Hessischen Hitzeaktionsplans, für den es bereits gute Vorarbeiten gibt. Zusätzlich ist die vorsorgende Erforschung der klimabedingten Gesundheitsrisiken der Trinkwasserversorgung nebst Pilotprojekten erforderlich. Die Maßnahme klimaangepasste Schule schließlich stellt eine direkte Handlungsmöglichkeit des Landes Hessen dar.
Klimaanpassungsmaßnahmen menschliche Gesundheit und Bevölkerungsschutz Prioritäre Maßnahmen – Umsetzungsbeginn bis 2019
Aufbau eines landesweiten Hitzeaktionsplans
Das seit 2008 bestehende hessische Hitzewarnsystem mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) als zentralem Informationsgeber soll mittelfristig in einen integrierten landesweiten Hitzeaktionsplan fortentwickelt werden, der neben der direkten Warnung auch Sensibilisierung, abgestimmte Handlungspläne und Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen vorsieht.
Monitoring gesundheitlicher Gefahren durch den Klimawandel
Die Hessische Landesregierung unterstützt Bestrebungen zur Etablierung eines bundesweiten Monitorings von vektorbedingten Krankheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Unterstützend fördert das Land eine Geschäftsstelle zur Generierung von gezielter Fachexpertise, zur Entwicklung von Monitoringprogrammen und zur öffentlichen Aufklärung.
Weitere Maßnahmen
Bekämpfungsprogramm gegen Überträger-Organismen von infektiösen Krankheiten
Das Land Hessen unterstützt die Kommunen und Landkreise durch ein
Vektoren-Bekämpfungsprogramm, das nach Vektoren, Saison, Standorten und Risikolagen angepasst formuliert wird und Naturschutz- wie Nachhaltigkeits-belange berücksichtigt.
Finanzierungsbeihilfen „klimaangepasste Schule“
Das Land Hessen ermöglicht Schulträgern den Zugang zu Fördermitteln für einen verbesserten und technikoffenen sommerlichen Wärmeschutz sowie Trinkbrunnen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms und Kommunalen Finanzausgleichs.
Langfristige Sicherung der Trinkwasserqualität
Praxisorientierte Forschungsvorhaben werden ausgeschrieben, die eine integrierte Risikobewertung des Klimawandels für Trinkwasserqualität und Verfügbarkeit vornehmen. In dem Rahmen werden auch alternativer Technologie- und Betriebsmodelle entwickelt.
Kommunikation der Rahmenempfehlungen bei Stromausfall
Hessen hat Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem langandauerndem Stromausfall erarbeitet. Die Empfehlungen werden von den unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Gefahrenabwehrplanung berücksichtigt.
Klaus Reinhardt
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